Riester-Rente

Das Altersvermögensgesetz ist beschlossen. Die gesetzliche Altersrente wird gesenkt. Die Strukturreform von Arbeitsminister Walter Riester sieht vor, das System der Alterssicherung durch den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge zu ergänzen. Diese freiwillige, private Zusatzversorgung wird mit staatlichen Zuschüssen gefördert.

Wie hoch Ihre persönliche Förderung sein kann, können Sie selbst ermitteln. Wir geben Ihnen auf viele Fragen Antworten und Hilfestellung: www.nuernberger-zulagenrente.de

Service: Rentenberechnung

Alternsvermögensgesetz

XIV. Verbesserung des Auskunftsservice durch die Rentenversicherungsträger

Die Rentenversicherungssträger sollen in Zukunft allen Versicherten, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, jährlich Auskünfte über den Stand ihrer Rentenanwartschaften erteilen. Hierdurch wird allen Versicherten die Möglichkeit gegeben, ihre jeweiligen Entscheidungen im Rahmen des Aufbaus der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu überprüfen und gegebenenfalls die weitere Anlagestrategie im Hinblick auf das für das Alter gewünschte Versicherungsniveau zu optimieren. Darüber hinaus erhalten die Rentenversicherungsträger die Möglichkeit, Auskünfte im Sinne einer Wegweiserfunktion zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge zu geben.

Die exakten Werte können nur über einen Rentenverlauf durch die Landesversicherungsanstalten (LVA) und Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ermittelt werden.

Den Versicherungsverlauf erhalten Sie bei:

LVA
Landesversicherungsanstalt
BFA
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte


Wenn Sie eine Beratung oder ein Angebot wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!


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