Sicherheit für Ihr WohneigentumWas man in vielen Jahren erspart hat, kann in wenigen Minuten verloren sein !Gegen Gefahren wie
Desweiteren sind Kosten wie
Versicherungsschutz besteht für
Bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme helfen wir Ihnen. Eine für Sie kostenfreie und verbindliche Gebäudeschätzung durch Fachleute ist für uns selbstverständlich. Bei der Verwirklichung der "Träume von den eigenen vier Wänden" benötigen Sie für die Bauphase eine Rohbauversicherung. Schäden durch Feuer und Blitzschlag sind bis zu zwölf Monaten ab Baubeginn kostenfrei versichert. Zur kompletten Absicherung für Ihr Bauvorhaben denken Sie bitte auch an die
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Wohngebäudeversicherung nach VGB 88Diese Versicherung schützt Ihr Haus und damit Ihr Vermögen gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie Überspannung. Wenn Sie möchten, können Sie jede Gefahr auch einzeln versichern. Im Versicherungsumfang ist auch der Ersatz für den durch obige Gefahren entstandenen Mietverlust nur für Wohnräume bis zu 12 Monaten mitversichert. Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem Gebäudewert 1914. Durch die gleitende Neuwertversicherung wird sichergestellt, daß sich die Versicherungssumme Ihres Hauses automatisch den Baupreisveränderungen anpaßt. Sie vermeiden dadurch die Folgen einer eventuell anrechenbaren Unterversicherung. Voraussetzung dafür ist im wesentlichen, daß der Wert des Hauses von Beginn an richtig eingeschätzt wird und Sie uns Wertsteigerungen durch Um- und Anbauten sofort melden. Bitte beachten Sie, daß Sie den Gebäudewert 1914 anhand unserer Wertermittlungsbögen errechnen können. Wir übernehmen die Versicherungssumme auch, wenn entweder ein Gutachten eines von uns anerkannten Sachverständigen vorliegt oder die letzte Wertschätzung von ehemaligen Monopolver-sicherern nicht länger als 10 Jahre bei Antragstellung zurückliegt. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, garantieren wir Ihnen im Schadenfall den Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung. Wichtiger Hinweis! Die Ermittlung der Versicherungssumme 1914 über den Neubaupreis, dividiert durch den Baupreisindex für 2003 (10,1), wird von uns nicht empfohlen. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, daß diese Art der Ermittlung nicht zu den "tatsächlichen" Wiederherstellungskosten führt. Besondere Werte, wie z. B. Kamin, Sauna, Wintergarten und sonstige Grundstücksbestandteile, sind gesondert zu erfassen. Nach den VGB 88 sind jetzt automatisch mitversichert:
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