Sicherheit für Ihr Wohneigentum

Was man in vielen Jahren erspart hat, kann in wenigen Minuten verloren sein !

Gegen Gefahren wie

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Leitungswasser, Rohrbruch
  • Sturm, Hagel
können Sie Ihr Wohngebäude durch eine Wohngebäudeversicherung bei uns absichern.

Desweiteren sind Kosten wie

  • Aufräumungs-und Abbruchkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Mietausfall für Wohnraum
  • Mehrkosten für behördliche Auflagen
  • Anprall/Absturz bemannter Flugkörper
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Preiserhöhung von Schadenseintritt bis Wiederaufbau
  • Mehrkosten für Hotelunterbringung
gedeckt.

Versicherungsschutz besteht für

  • das Gebäude selbst
  • Garagen und Nebengebäude auf dem Grundstück und
  • Gebäudezubehör wie zum Beispiel Antennen, Markisen, Überdachungen sowie Schutz- und Trennwände
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung. Ganz gleich, was das Gebäude vor Jahrzehnten gekostet hat, wir begleichen den aktuellen, ortsüblichen Neubauwert für Reparaturen oder bei Totalschaden.

Bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme helfen wir Ihnen. Eine für Sie kostenfreie und verbindliche Gebäudeschätzung durch Fachleute ist für uns selbstverständlich.

Bei der Verwirklichung der "Träume von den eigenen vier Wänden" benötigen Sie für die Bauphase eine Rohbauversicherung. Schäden durch Feuer und Blitzschlag sind bis zu zwölf Monaten ab Baubeginn kostenfrei versichert.

Zur kompletten Absicherung für Ihr Bauvorhaben denken Sie bitte auch an die

Selbstverständlich stellen wir Ihnen ein Angebot "Rund um das Bauen" nach Ihren Wünschen zusammen.

Wohngebäudeversicherung nach VGB 88

Diese Versicherung schützt Ihr Haus und damit Ihr Vermögen gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie Überspannung. Wenn Sie möchten, können Sie jede Gefahr auch einzeln versichern. Im Versicherungsumfang ist auch der Ersatz für den durch obige Gefahren entstandenen Mietverlust nur für Wohnräume bis zu 12 Monaten mitversichert. Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem Gebäudewert 1914. Durch die gleitende Neuwertversicherung wird sichergestellt, daß sich die Versicherungssumme Ihres Hauses automatisch den Baupreisveränderungen anpaßt. Sie vermeiden dadurch die Folgen einer eventuell anrechenbaren Unterversicherung.

Voraussetzung dafür ist im wesentlichen, daß der Wert des Hauses von Beginn an richtig eingeschätzt wird und Sie uns Wertsteigerungen durch Um- und Anbauten sofort melden.

Bitte beachten Sie, daß Sie den Gebäudewert 1914 anhand unserer Wertermittlungsbögen errechnen können. Wir übernehmen die Versicherungssumme auch, wenn entweder ein Gutachten eines von uns anerkannten Sachverständigen vorliegt oder die letzte Wertschätzung von ehemaligen Monopolver-sicherern nicht länger als 10 Jahre bei Antragstellung zurückliegt.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, garantieren wir Ihnen im Schadenfall den Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung.

Wichtiger Hinweis! Die Ermittlung der Versicherungssumme 1914 über den Neubaupreis, dividiert durch den Baupreisindex für 2003 (10,1), wird von uns nicht empfohlen. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, daß diese Art der Ermittlung nicht zu den "tatsächlichen" Wiederherstellungskosten führt. Besondere Werte, wie z. B. Kamin, Sauna, Wintergarten und sonstige Grundstücksbestandteile, sind gesondert zu erfassen.

Nach den VGB 88 sind jetzt automatisch mitversichert:

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten für Abfahren, Ablagern und Vernichten von versicherten Sachen bis 5 % der Versicherungssumme
  • 12 Monate Mietausfall für Wohnungen
  • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen nach dem Versicherungsfall bis zur Wiederherstellung
  • Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen bis 5 % der Versicherungssumme
  • Sturmschäden an außen am Gebäude angebrachten Sachen, die der Instandhaltung oder Nutzung zu Wohnzwecken dienen
  • Gebäudeschäden durch Austritt wärmetragender Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen, Rohrbruch und Frostschäden an diesen Anlagen


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